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DIE KASSEN- ZAHN- SPANGE!

Patienten, die durch eine Fehlstellung der Zähne (nur IOTN 4 und 5) Anspruch auf eine Gratiszahnspange haben, erhalten ein Antragsformular für die Krankenkasse. Diese muß dort genehmigt werden.Nach Bewilligung werden die Kosten in der Höhe von 80% jenes Betrages, den die Kasse bei der Leistung einer Vertragskieferorthopädin /eines Vertragskieferorthopäden für dieselbe Behandlung aufwenden hätte müssen, refundiert.


Preise für Kieferorthopädie-Leistungen für Kinder und Jugendliche gem. § 153a ASVG:


€ 90,-

€ 1990.-

 

€ 6390.-

IOTN-Feststellung

Interzeptive Behandlung

(vor dem 10. Lebensjahr)

Kieferorthopädische Hauptbehandlung

(12.-18. Lebensjahr)